Im allgemein zugänglichen Bereich erhalten Besitzer von Freizeitfahrzeugen interessante Informationen rund um den “Gefahrenbereich” Flüssiggas. Im geschlossenen Bereich haben anerkannte Sachkundige für Flüssiggasanlagen die Möglichkeit, sich zu informieren, auszutauschen und sich mit unseren angebotenen Lehrgangsmodulen weiterzubilden.
Dann benötigen Sie als Voraussetzung einen Gesellenbrief in einem metallverarbeitenden Beruf, Erfahrung im Umgang mit Gasanlagen im Bereich Caravan/Wohnanhänger und eine Sachkundeschulung. Die zweitägige Schulung können Sie < hier > buchen. Ihre Anerkennung als Sachkundiger erhalten Sie nach bestandener Prüfung über den ZKF.
Dann ist es für eine weitere Anerkennung als Sachkundiger durch den ZKF und für die Nutzung des internen Bereiches dieser Internetseite erforderlich, dass eine Nachschulung absolviert wird. Buchen Sie < hier > Ihre Nachschulung.
G607-Sachkundigen-Finder ist online
Zum Thema Prüfbücher und Plaketten
Neu ab 2014 im DVGW-Arbeitsblatt
G 607: Mobilheime und feste Wohneinheiten
Für sicheres Campen: Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 in Deutschland
Vermeiden Sie das Risiko von schweren Gasunfällen!
Für Freizeitfahrzeuge gilt das Gefahrgutrecht
Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach G 607 wird zur Pflicht
Austauschpflicht für Wärmetauscher und Abgasrohre in Flüssiggasheizungen nach 30 Jahren
Aktuelle Informationen zu G 607-Prüfungen in Verbindung mit der HU
Dometic – Produktwarnung und Rückruf
Klarstellung – G607 und Hauptuntersuchung
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* Unter Wohneinheiten versteht man im Sinne des DVGW-Regelwerks G 607 vorübergehend (also nicht dauerhaft als Wohnraum) genutzte Mobilheime, Hütten, Lauben, Vorbauten oder winterfeste und isolierte Vorzelte (keine Reisevorzelte).