Rückfragen von Sachkundigen:
Haben Sie als registrierter Sachkundiger des ZKF eine Rückfrage oder ein ganz spezielles fachliches Problem ? Dann rufen Sie uns einfach unter +49 (0)6031 794 79 22 an!

Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen und Wohneinheiten* (G 607)
Diese Webseite richtet sich sowohl an anerkannte Sachkundige nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 als auch an Besitzer von Fahrzeugen wie Caravans und Reisemobile.

Im allgemein zugänglichen Bereich erhalten Besitzer von Freizeitfahrzeugen interessante Informationen rund um den “Gefahrenbereich” Flüssiggas. Im geschlossenen Bereich haben anerkannte Sachkundige für Flüssiggasanlagen die Möglichkeit, sich zu informieren, auszutauschen und sich mit unseren angebotenen Lehrgangsmodulen weiterzubilden.

Dann benötigen Sie als Voraussetzung einen Gesellenbrief in einem metallverarbeitenden Beruf, Erfahrung im Umgang mit Gasanlagen im Bereich Caravan/Wohnanhänger und eine Sachkundeschulung. Die zweitägige Schulung können Sie < hier > buchen. Ihre Anerkennung als Sachkundiger erhalten Sie nach bestandener Prüfung über den ZKF.

Dann ist es für eine weitere Anerkennung als Sachkundiger durch den ZKF und für die Nutzung des internen Bereiches dieser Internetseite erforderlich, dass eine Nachschulung absolviert wird. Buchen Sie < hier > Ihre Nachschulung.

G607-Sachkundigen-Finder ist online

Die G607-Prüfung an meinem Wohnwagen/Wohnmobil ist fällig!? Wie finde ich nun einen kompetenten Ansprechpartner, der eine G607-Prüfung durchführen kann? Kein Problem! Hören Sie auf zu suchen, sondern finden Sie den richtigen Ansprechpartner hier auf G607.de. Mit unserem Sachkundigen-Finder erhalten Sie den richtigen Ansprechpartner rund um alle Fragen zu Ihrer Caravan-Gasanlage.

Zum Thema Prüfbücher und Plaketten

Seit wenigen Tagen sind Schreiben im Umlauf, die zur Verunsicherung von Sachkundigen nach DVGW Arbeitsblatt G607 geführt haben. So führt u.a. der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) aus, dass bei Schulungen, die andere Anbieter (also nicht der DVFG selbst) anbieten, die Berechtigung erlischt, „…die bei den zentralen Überwachungsstellen anerkannten Prüfplaketten und Bescheinigungen des DVFG beziehen und verwenden zu dürfen...“. Diese Formulierung ist missverständlich.

Neu ab 2014 im DVGW-Arbeitsblatt
G 607: Mobilheime und feste Wohneinheiten

Die neueste Version des DVGW-Arbeitsblattes G 607 beinhaltet neben den klassischen Freizeitfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobile auch Mobilheime und feste Wohneinheiten. Voraussetzung ist jedoch, dass diese ausschliesslich vorübergehend und saisonal genutzt  werden (also nicht als Wohnsitz). Der max. Gasverbrauch der Anlage darf 1,5 kg/h wie bei den Fahrzeugen nicht übersteigen.

Für sicheres Campen: Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 in Deutschland

Bereits seit über 40 Jahren existiert das Sachkundewesen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeuge in Deutschland. Durch den Zentralverband Karosserie und Fahrzeugtechnik (ZKF) werden Sachkundige geschult und in enger Kooperation mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) anerkannt.

Vermeiden Sie das Risiko von schweren Gasunfällen!

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen im Zusammenhang mit der im Fahrzeug eingebauten Flüssiggasanlage. Diese oft mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen verbundenen Unfälle sind meist auf einen unsachgemäßen Betrieb der eingebauten Flüssiggasgeräte oder auch auf einen mangelhaften Zustand der Gasanlage zurückzuführen.

Für Freizeitfahrzeuge gilt das Gefahrgutrecht

Wohnwagenbesitzer bekommen zwar ohne gültige Gasprüfbescheinigunge dennoch eine HU Plakette (mit entsprechendem Hinweis im Prüfprotokoll) , für sie gilt die G 607 jedoch genauso wie für Wohnmobilbesitzer. So wird im Falle eines Gasunfalls geprüft, ob für das betroffene Fahrzeug eine gültige und von einem anerkannten G 607 Sachkundigen unterschriebene Prüfbescheinigung vorliegt.

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach G 607 wird zur Pflicht

Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Juni 2024 die 56. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) veröffentlicht und damit der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nun eine eindeutige Rechtsgrundlage gegeben.

Austauschpflicht für Wärmetauscher und Abgasrohre in Flüssiggasheizungen nach 30 Jahren

Ab diesem Jahr beginnt die gesetzliche Austauschpflicht für Wärmetauscher und Abgasrohre von Flüssiggasheizungen, die vor 30 Jahren hergestellt wurden und sich in einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug (Reisemobil oder LKW) befinden. Wohnwagen und Anhänger mit Flüssiggasheizungen sind von dieser Regelung nicht betroffen!

Aktuelle Informationen zu G 607-Prüfungen in Verbindung mit der HU

Zum 01.04.2022 wird die bereits zu Beginn des Jahres 2020 ausgesetzte Pflicht zur „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G607)“ in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Dies gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nummer 232 auf Seite 1175 bekannt. Das BMVI erarbeitet derzeit eine neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen als eine, von der Hauptuntersuchung unabhängige Anforderung. Diese wird noch in diesem Jahr erwartet.

Dometic – Produktwarnung und Rückruf

Flüssiggas-Kochfelder & Ersatzbaugruppen für Flüssiggas-Kochfelder – Undichte Kochfeldgasrohre und -gasregler – Gefahr von schweren Verletzungen! Von dem freiwilligen Rückruf sind Flüssiggas-Kochfelder und Kochfeldkombinationen (im Folgenden: Produkte) der folgenden Modelle betroffen:

Klarstellung – G607 und Hauptuntersuchung

Die neue HU-Richtlinie vom 31.12.2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) setzt die Bewertung einer fehlenden oder ungültigen G 607-Bescheinigung als Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vorübergehend aus. Der Caravaning Industrie Verband e.V., der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. weisen mit dieser Fachinformation darauf hin, dass die Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 weiterhin zulässig ist. Sie empfehlen, diese Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen durchzuführen.

G607-Sachkundigen-Finder

Einer von über eintausend G607-Sachkundigen ist auch in Ihrer Nähe.

* Unter Wohneinheiten versteht man im Sinne des DVGW-Regelwerks G 607 vorübergehend (also nicht dauerhaft als Wohnraum) genutzte Mobilheime, Hütten, Lauben, Vorbauten oder winterfeste und isolierte Vorzelte (keine Reisevorzelte).