Austauschpflicht für Wärmetauscher und Abgasrohre in Flüssiggasheizungen nach 30 Jahren

Ab diesem Jahr beginnt die gesetzliche Austauschpflicht für Wärmetauscher und Abgasrohre von Flüssiggasheizungen, die vor 30 Jahren hergestellt wurden und sich in einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug (Reisemobil oder LKW) befinden. Wohnwagen und Anhänger mit Flüssiggasheizungen sind von dieser Regelung nicht betroffen!