Aktuelle Informationen zu G 607-Prüfungen in Verbindung mit der HU

Zum 01.04.2022 wird die bereits zu Beginn des Jahres 2020 ausgesetzte Pflicht zur „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G607)“ in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Dies gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nummer 232 auf Seite 1175 bekannt. Das BMVI erarbeitet derzeit eine neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen als eine, von der Hauptuntersuchung unabhängige Anforderung. Diese wird noch in diesem Jahr erwartet.